FAQ
Was die genealogische Dokumentation betrifft, so stammt die überwiegende Mehrheit der Dokumente, die unser Archiv aufbewahrt, aus der Zeit der deutschen Einwanderung Chilesim Süden, d.h. von 1846 bis 1900. Was die Dokumentation über Charaktere, Familien und Institutionen der deutsch-chilenischen Gemeinschaft betrifft, so reicht der Zeitraum von 1846 bis in die Gegenwart.
Das Archiv kann mit Unterlagen über die Familie unterstützen, gibt aber keine Gewissheit, dass sie vom deutschen Konsulat in Chile aufgenommen werden. Um die Dokumente zu erfahren, die das deutsche Konsulat in Chile für die Beantragung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung anfordert, müssen Sie sich direkt an diese Institution wenden, da sie diejenigen sind, die dieses Verfahren regeln. Gleichzeitig wird empfohlen, die deutsche Gesetzgebung zu überprüfen (Website der deutschen Botschaft), da Sie für den Zugang zur Staatsangehörigkeit nicht nur nachweisen müssen, dass Sie einen deutschen Vorfahren haben, sondern auch überprüfen müssen, ob Ihre Ahnenlinie die Anforderungen erfüllt.
Das Archiv erhält Schenkungen von Originalmaterial über die chilenisch-deutsche Gemeinschaft; sei es von Einzelpersonen, Familien oder Institutionen. Um mehr über den Prozess zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Beafttragten des Archivs:
Daniela Casanova Iturriaga E-Mail-Adresse: archivoemilioheld@dcb.cl